Im Rahmen des Vollzugs seiner 16-jährigen Zuchthausstrafe wurde er gemäss Anordnung des Bezirksgerichts Y. im Strafurteil vom 10. September 1991 vollzugsbegleitend ambulant therapiert. Zu Beginn bestand das Therapieziel darin, dem Beschwerdeführer einen besseren Zugang zu seiner Emotionalität zu ermöglichen und dadurch seine Beziehungsfähigkeit zu verbessern (Vorakten, act. 06 1 ff.), was im Erfolgsfall zu einer Milderung seiner schizoiden Persönlichkeitsstörung beigetragen hätte. Gemäss Therapiebericht vom 4. Juni 1996 (Vorakten, act. 06 5 ff.) wurde seit eineinhalb Jahren, mithin seit Anfang 1995 auch das von ihm begangene Tötungsdelikt konsequenter und intensiver bearbeitet.