Auch die in Ziff. 103.2 und 103.4 lit. d der Europäischen Strafvollzugsgrundsätze (2006) erwähnte Planung der Entlassungsvorbereitung baut darauf auf, dass sich die Entlassung im konkreten Fall einigermassen zuverlässig planen lässt, was bei einem verwahrten Straftäter, der nach jahrelangen mehr - 21 -