Daran zeigt sich sehr deutlich, dass eine Resozialisierung nicht bei jedem (verwahrten) Straftäter das oberste Vollzugsziel ist und sein kann, sondern sich die Vollzugsziele bei besonderer Gefährlichkeit des Betroffenen für die Gesellschaft auch ganz einfach darin erschöpfen können, das Leben im dauerhaft geschlossenen Vollzug möglichst angenehm und erträglich zu gestalten. Beim in Ziff.