Das kommt auch in der vom Beschwerdeführer zitierten Empfehlung Nr. (2003)23 des Ministerkomitees des Europarats vom 9. Oktober 2003 betreffend die Behandlung der zu lebenslanger Freiheitsstrafe Verurteilten und anderen Langzeitgefangenen durch die Strafvollzugsverwaltungen zum Ausdruck. Darin heisst es beispielsweise, den spezifischen Problemen, die von den Gefangenen aufgeworfen werden, die möglicherweise ihr Leben im Gefängnis verbringen werden, sei besondere Aufmerksamkeit zu widmen.