Insbesondere müsse angenommen werden, dass der Beschwerdeführer auch durch intensive therapeutische Interventionen nie in der Lage sein werde, seine Emotionen zu kanalisieren und adäquat mit ihnen umzugehen. Ferner seien auch die Möglichkeiten des Beschwerdeführers, sich in andere einzufühlen und seine Handlungen auf sein Gegenüber abzustimmen, weitestgehend ausgeschöpft. Er habe zwar auf der Persönlichkeitsebene diskrete Fortschritte erzielen können, die aber nicht hinreichend deliktprotektiv wirkten.