Im vom Beschwerdeführer kritisierten Vollzugsplan der JVA Solothurn würden insgesamt sieben Ziele in den Bereichen Sozialtherapie, Beschäftigung und Psychotherapie festgelegt. Im ersten Jahr in der Abteilung für Verwahrte sei der Hauptfokus darauf ausgerichtet, dass sich der Beschwerdeführer an den Verwahrungsvollzug in der Kleingruppe gewöhne, was angesichts dieser für den Beschwerdeführer neuen Vollzugsform nachvollziehbar sei. Selbstverständlich seien bei der Vollzugsplanung nach dem vorstehend Gesagten auch Resozialisierungsmassnahmen zu prüfen. Dies erfordere aber, dass eine Resozialisierung der verwahrten Person realistisch sei.