], Basler Kommentar zum Strafrecht, Band I, 4. Auflage 2018, Art. 90 N 17). Neben Art. 90 Abs. 2 StGB sei das Merkblatt "Empfehlungen und Erläuterungen betreffend den Vollzug der ordentlichen Verwahrung gemäss Art. 64 StGB" (fortan: Merkblatt) zu beachten, wonach die Vollzugsplanung die aufgrund einer Analyse des individuellen Rückfallrisikos möglichen Resozialisierungsmassnahmen beinhalte (Art. 4 Abs. 1). Das Ziel der Resozialisierungsmassnahmen sei, die deliktrelevanten Faktoren der verwahrten Person zu bearbeiten und dadurch das Rückfallrisiko zu senken (Art. 5 Abs. 1 Merkblatt).