aus seiner Sicht konventionswidrigen Zustände hätte zur Wehr setzen können. Auf das Gesuch vom 10. Juli 2021 hin wurde er innert weniger Monate in die JVA Solothurn mit einer eigenen Abteilung für Verwahrte verlegt. Weitere Vollzugsbedingungen wurden in seinem Sinne angepasst. Dass die Vollzugsbedingungen nicht schon früher entsprechend revidiert wurden und der Beschwerdeführer mehr als zehn Jahre lang konventionswidrigen - 14 -