 Die Therapie sei nicht auf die Bewältigung des Verwahrungsvollzuges zu beschränken, sondern habe auch die Resozialisierung und Freiheitsorientierung zu umfassen.  Auch innerhalb der Institution seien die Kontaktmöglichkeiten auszubauen. Insbesondere seien monatlich mindestens zehn Stunden Besuchszeit vorzusehen, wobei mehrstündigen unbeaufsichtigten Besuchen von Angehörigen explizit Rechnung zu tragen sei. Sodann sei das Verschicken und Empfangen von Paketen ohne Vorgaben zu gestatten.