 Es wurden keine Kontakte zur Aussenwelt durch Ausgänge und Urlaube ermöglicht und keine Vollzugslockerungen gewährt. -8- 3. Sodann sei der aktuelle Verwahrungsvollzug von Herrn A. konventionskonform auf Resozialisierung und Freiheitsorientierung auszurichten. Insbesondere seien innert einem Monat folgende Verbesserungen umzusetzen:  Der Vollzugsplan von A. sei individuell auszugestalten und habe konkrete Vollzugsziele im Hinblick auf seine Resozialisierung zu enthalten.