Dieser Betrag wird zufolge unentgeltlicher Rechtspflege einstweilen, unter Vorbehalt späterer Nachzahlungen, vorgemerkt. 3.3. Dem Beschwerdeführer wird die unentgeltliche Rechtsvertretung im Beschwerdeverfahren durch lic. iur. Stephan Bernard, Rechtsanwalt, Zürich, bewilligt. Dem Rechtsvertreter werden die auf Fr. 3'609.65 (inklusive MwSt. von Fr. 258.05) festgelegten Kosten der anwaltlichen Vertretung des Beschwerdeführers im Beschwerdeverfahren aus der Staatskasse ersetzt. Dieser Betrag wird zufolge unentgeltlicher Rechtspflege einstweilen, unter Vorbehalt späterer Nachzahlung, vorgemerkt.