3. Sodann sei der aktuelle Verwahrungsvollzug von Herrn A. konventionskonform auf Resozialisierung und Freiheitsorientierung auszurichten. Insbesondere seien innert einem Monat folgende Verbesserungen umzusetzen:  Der Vollzugsplan von A. sei individuell auszugestalten und habe konkrete Vollzugsziele im Hinblick auf seine Resozialisierung zu enthalten.  Die Therapie sei nicht auf die Bewältigung des Verwahrungsvollzuges zu beschränken, sondern habe auch die Resozialisierung und Freiheitsorientierung zu umfassen.