 Auch innerhalb der Institution wurden die Kontaktmöglichkeiten nicht ausgebaut, etwa durch Videokonferenzen oder grosszügigere Regelungen bezüglich Telefonate, Briefverkehr und Besuchen. Insbesondere wurde monatlich nicht mindestens zehn Stunden Besuchszeit vorgesehen, wobei auch mehrstündigen unbeaufsichtigten Besuchen von Angehörigen nicht explizit Rechnung getragen wurde. Sodann wurde das Verschicken und Empfangen von Paketen ohne quantitative Vorgabe nicht gestattet.  Es wurden keine Kontakte zur Aussenwelt durch Ausgänge und Urlaube ermöglicht und keine Vollzugslockerungen gewährt.