10. Es werden keine Verfahrenskosten auferlegt und keine Parteientschädigung ausgerichtet. 11. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. -4- 12. [Zustellung] B. 1. Dagegen reichte A. am 7. Februar 2022 Beschwerde beim DVI ein, mit den Anträgen: 1. Es sei die beiliegende Verfügung des Amts für Justizvollzug vom 26. Januar 2022 aufzuheben.