In seiner Rolle als langjähriger Treuhänder und bezüglich der Erstellung der streitbetroffenen Abschlüsse agierender Instruktor hat er an der versuchten Steuerhinterziehung, zu welcher sein Klient B. rechtskräftig verurteilt wurde, entscheidend mitgewirkt. Zwar bleibt unklar, ob die (in der Aktennotiz vom 27. November 2013 dokumentierten) Anweisungen des Beschwerdeführers an seine Sachbearbeiterin im direkten Auftrag von B. erfolgten oder es sich dabei eher um einen gemeinsam entwickelten Konsens zwischen letzterem und dem Beschwerdeführer gehandelt hat.