Ebenso unbehilflich ist das Argument des Beschwerdeführers, im Kaufvertrag sei festgehalten worden, dass im Betrag von Fr. 310'000.00 stille Reserven enthalten seien. Denn unter Berücksichtigung der Schlussbilanz 2010 der Einzelfirma und der im Kaufvertrag aufgelisteten Verkaufspreise der Maschinen und Fahrzeuge wird deutlich, dass gerade der Kaufvertrag zur Realisierung der stillen Reserven führte, welche – wie im Vertrag selbst festgehalten wurde – denn auch explizit auf die GmbH übertragen werden sollten (und gemäss ursprünglicher Bilanz 2011 der GmbH denn auch auf diese übergegangen sind).