der GmbH Forderungen der Einzelfirma von total Fr. 310'000.00 verbucht wurden. Dieses Guthaben der Einzelfirma gegenüber der GmbH wurde offenbar erst nach Rücksprache der Sachbearbeiterin mit ihrem Chef (Beschwerdeführer) im Hinblick auf die dann effektiv nachgereichte Bilanz 2011 auf Fr. 190'000.00 reduziert und dies ohne plausible Erklärung sowie im Widerspruch zu dem, was im (Jahre zuvor abgeschlossenen) Kaufvertrag vereinbart wurde.