veräusserten Objekten geführt hat, welche, wie zuvor aufgezeigt, zu den tatsächlichen Werten auf die GmbH übertragen wurden, im Gegenzug aber nicht Eingang in die Erfolgsrechnung und die Bilanz 2011 der Einzelfirma gefunden haben und bei dieser deshalb ein Manko (fehlender Ausweis einer entsprechenden Forderung gegenüber der GmbH und eines korrespondierenden Erfolgs bzw. Gewinnvortrags [Eigenkapital]) von Fr. 125'596.00 resultierte. In einer vom 27. November 2013 datierten Aktennotiz hielt dieselbe Sachbearbeiterin – offensichtlich im im Nachgang zu einem Gespräch mit dem Beschwerdeführer, welcher ihr entsprechende Buchungsanweisungen erteilte – sodann fest: