Das Problem ist nun, dass im Kaufvertrag vom 21.06.2011 diese fünf Maschinen noch mit dem Wert erfasst wurden vor dieser Abschreibung. D.h. der Kaufpreis der Maschinen war mit Fr. 310'000 festgesetzt, hätte aber gemäss Schlussbilanz der Buchhaltung 2010 nur Fr. 184'404 betragen. Was geschieht mit der Differenz von Fr. 125'596? Wie ist nun die BH 2011 der Landwirtschaft zu korrigieren? Wenn die Werte anhand des Kaufvertrages verbucht werden, stimmt die EB per 01.01.11 nicht mehr mit der Schlussbilanz überein.