Folglich fand der Kaufvertrag vom 21. Juni 2011 nur teilweise Eingang in die überarbeitete Bilanz 2011 der Einzelfirma, da bei dieser ein Abgang von Maschinen und Fahrzeugen im Wert von Fr. 184'305.00 bzw. – werden die im Rahmen des Verkaufs realisierten stillen Reserven berücksichtigt – von Fr. 310'000.00 erfolgte, im Gegenzug allerdings bloss Fr. 190'000.00 als Guthaben der Einzelfirma gegenüber der GmbH bilanziert wurden. Hinweise darauf, dass bezüglich der Differenz von Fr. 120'000.00 (Fr. 310'000.00 – Fr. 190'000.00) ein anderweitiger Zufluss zugunsten der Einzelfirma stattgefunden hat (z.B. Barzahlung), finden sich weder in der Bilanz (z.B. Konto Kasse), noch in