4.2. In Nachachtung der Aufforderung des Steueramtes X. vom 24. Juni 2013 (vgl. vorne Sachverhalt, Erw. A4), reichte A. am 29. November 2013 überarbeitete Jahresabschlüsse 2011 sowohl der Einzelfirma als auch der GmbH (beide am 29. November 2013 erstellt) ein. In Abweichung von der mit der Steuererklärung 2011 eingereichten Bilanz 2011 der Einzelfirma, wurden die (erst) am 21. Juni 2011 an die GmbH veräusserten Maschinen und Fahrzeuge per 1. Januar 2011 wie folgt aufgeführt: