Dass die Aufrechnung von Fr. 125'000.00 im Einkommen von B. unbestritten gewesen sei, zeige der Kaufvertrag mit der GmbH, in welchem ausdrücklich festgehalten worden sei, dass im Kaufpreis von Fr. 310'000.00 stille Reserven enthalten seien. Die Auflagen des Steueramtes X. seien zeitgerecht erfüllt worden, so auch das Einreichen einer Eingangsbilanz der GmbH zu 0, aufgrund welcher die Aufrechnung von Fr. 125'000.00 erforderlich gewesen sei.