1. Mit Schreiben vom 12. Mai 2017 teilte des KStA A. mit, dass eine Meldung des Steueramtes X. eingegangen sei, wonach er im Zusammenhang mit der Steuererklärung 2011 von B. und C. unwahre Urkunden (Buchhaltung 2011 der Einzelunternehmung Hängärtner) ausgestellt habe. Infolgedessen bestehe der Verdacht, dass er bei der unvollständigen Deklaration der Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von B. in der Steuererklärung 2011 Hilfe geleistet habe. Dementsprechend werde für die direkte Bundessteuer ein Strafverfahren wegen Teilnahmehandlung zur Steuerhinterziehung eröffnet.