C. Am 11. November 2014 stellte das Steueramt X. beim Kantonalen Steueramt (KStA), Sektion Spezialsteuern, Nachsteuern und Bussen, einen Bearbeitungsauftrag Nachsteuern und Bussen betreffend B. und C. wegen versuchter Steuerhinterziehung. Mit Urteil 3-RV.2021.173 des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, vom 28. April 2022 wurde B. wegen versuchter Steuerhinterziehung zu einer Busse von Fr. 12'080.00 verurteilt. Dieses Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft. D. -5-