einem Teil der Maschinen erfolge die Übergabe zum steuerlichen Buchwert. Bei anderen sei der Kaufpreis abgeleitet vom Neupreis, abzüglich üblicher Amortisation. 3. Am 16. Mai 2012 reichte das Ehepaar B. und C. seine von A. Treuhandbüro erstellte Steuererklärung 2011 inklusive der Jahresabschlüsse sowohl des Landwirtschaftsbetriebs als auch der GmbH ein.