Gemäss Gutachten E. wird er daher lebenslang auf eine psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung angewiesen sein (vgl. Gutachten E., S. 34). Daneben wirkt sich jedoch insbesondere auch das engmaschige Wohn- und Tagesstruktursetting stabilisierend auf seine psychische Verfassung aus (vgl. Gutachten E., S. 29; Therapieverlaufsbericht C., S. 2; Vollzugsbericht B., S. 5).