Dies läge letztlich nicht in seinem Interesse und ist ihm aufgrund seiner psychischen Erkrankung auch nicht zumutbar. Dementsprechend empfiehlt auch die KoFako die bedingte Entlassung unter anderem nur unter der Bedingung des Verbleibs in einem betreuten Wohnen und Arbeiten. Die Weisung ist folglich erforderlich, um einer möglichen Rückfallgefahr ausreichend zu begegnen und damit die Bewährungschancen des Beschwerdeführers zu fördern.