Den Akten ist jedoch nicht zu entnehmen, dass in dieser Hinsicht bereits Vorkehrungen getätigt wurden. Es ist unwahrscheinlich, dass die Invalidenversicherung umgehend und ohne Weiteres eine Tagesstruktur sicherstellen kann. Die Mutter des Beschwerdeführers ist aufgrund ihrer eigenen gesundheitlichen Situation ebenfalls nicht in der Lage, eine genügende Betreuungsfunktion wahrzunehmen und ihm eine ausreichende Tagesstruktur zu bieten, zumal sie eine Verschlechterung des psychischen Zustands ihres Sohnes im Übrigen auch nicht rasch zu erkennen vermöchte.