könnte. Diesfalls wäre mit einer psychischen Dekompensation zu rechnen, wobei nicht auszuschliessen wäre, dass er in der Folge die Medikamente absetzt oder gar erneut zu Suchtmitteln greift, was sich wiederum negativ auf den psychischen Zustand auswirken würde. Die im Gutachten E. und im Therapieverlaufsbericht C. genannten Risikofaktoren respektive Frühwarnzeichen können zudem nur durch eine engmaschige Begleitung zeitnah erkannt werden. Mit dem Verbleib in einem betreuten Wohn- und Beschäftigungssetting ist es ferner möglich, rasch mit adäquaten Massnahmen auf eine allfällige Verschlechterung der psychischen Verfassung des Beschwerdeführers zu reagieren.