Zudem lässt sich auch dem Vollzugsbericht B. entnehmen, dass eine geregelte Tagesstruktur wichtig ist und ein betreutes Setting mit regelmässiger Beschäftigung als sinnvoll erachtet wird (Vollzugsbericht B., S. 5). Sämtliche Fachpersonen sind sich somit – entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers – einig, dass er weiterhin auf ein – seinen psychischen Zustand stabilisierendes – professionell begleitetes Wohn- und Tagesstruktursetting angewiesen ist, um die günstige Legalprognose nicht zu gefährden.