aus, dass weiterhin eine geregelte Tagesstruktur mit engmaschiger Begleitung des Beschwerdeführers gewährleistet werden muss, um zu verhindern, dass sich die Risikofaktoren aufgrund einer möglichen Überforderungssituation verwirklichen (vgl. Therapieverlaufsbericht C., S. 2). Diese Ansicht teilt auch die KoFako (vgl. Beurteilung KoFako, S. 10). Zudem lässt sich auch dem Vollzugsbericht B. entnehmen, dass eine geregelte Tagesstruktur wichtig ist und ein betreutes Setting mit regelmässiger Beschäftigung als sinnvoll erachtet wird (Vollzugsbericht B., S. 5).