Es mag zutreffen, dass die Gutachterin Dr. E. im Rahmen der Beantwortung der gestellten Fragen nicht explizit ein betreutes Wohnen und Arbeiten empfiehlt, jedoch vertritt sie klar die Auffassung, dass der Beschwerdeführer unter anderem auf eine Unterstützung im Alltag angewiesen ist, um der Rückfallgefahr zu begegnen. Zudem hält sie ausdrücklich fest, dass sich namentlich ein geeignetes Wohn- und Tagesstruktursetting stabilisierend auf seinen psychischen Zustand auswirke und seine eingeschränkte Stressbewältigungsfähigkeit insbesondere durch ein adäquates Wohnsetting kompensiert werden könne (vgl. Gutachten E., S. 29 und 34). Die C. geht in ihrem Therapieverlaufsbericht ebenfalls davon