Die nun eingetretene psychische Stabilisierung ist dabei einerseits auf die medikamentöse und psychotherapeutische Behandlung und andererseits auf die geregelte Tagesstruktur gekoppelt mit der engen Betreuung in der B. zurückzuführen. Es mag zutreffen, dass die Gutachterin Dr. E. im Rahmen der Beantwortung der gestellten Fragen nicht explizit ein betreutes Wohnen und Arbeiten empfiehlt, jedoch vertritt sie klar die Auffassung, dass der Beschwerdeführer unter anderem auf eine Unterstützung im Alltag angewiesen ist, um der Rückfallgefahr zu begegnen.