3.2. 3.2.1. Aus den vorgenannten Berichten und Gutachten ist zu schliessen, dass beim Beschwerdeführer trotz des chronischen Verlaufs der Schizophrenie eine geringe Rückfallgefahr besteht, solange seine psychische Verfassung stabil bleibt. Entscheidend für die Verbesserung seiner Bewährungschancen ist somit, dass mit den angeordneten Weisungen die Stabilität des psychischen Zustands längerfristig gewährleistet werden kann. Die nun eingetretene psychische Stabilisierung ist dabei einerseits auf die medikamentöse und psychotherapeutische Behandlung und andererseits auf die geregelte Tagesstruktur gekoppelt mit der engen Betreuung in der B. zurückzuführen.