Es bestünde jedoch im Falle eines erneuten Wahnerlebens ein leichter Zugang zu potentiellen Opfern, wobei geeignete Kontrollmöglichkeiten fehlen würden. Der Beschwerdeführer sei krankheitsbedingt auch zukünftig auf eine geregelte Tagesstruktur mit einer engmaschigen professionellen Begleitung, Vermeidung von Überforderung und Möglichkeit zum punktuellen Rückzug bei Reizüberflutung angewiesen (Beurteilung KoFako, S. 9 f.).