3.1.4. In der neuesten Beurteilung der Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFako) vom 1. Dezember 2021 (nachfolgend: Beurteilung KoFako) stellt diese im Wesentlichen fest, dass sich der Beschwerdeführer mit seinem Störungsbild auseinandersetze, zuverlässig die Medikation einnehme und Einsicht in seine Problematik habe entwickeln können. Unter der aktuellen Medikation und im strukturierten und unterstützenden Setting habe er seine sozialen Kompetenzen deutlich verbessern können. Günstig zu werten sei zudem, dass er in der Lage sei, sich Hilfe und Unterstützung zu holen und eine aktive Mitarbeit zeige (Beurteilung KoFako, S. 7).