Zusammenfassend sei der Vollzugsverlauf als positiv und stabil zu bezeichnen. Die Absprachefähigkeit des Beschwerdeführers sei gefestigt und beständig und seine Mitarbeit sei aktiv und kooperativ. Die schrittweise Umsetzung der Öffnungsschritte hätten ihn in seiner Stabilität und seinem Selbstvertrauen bestärkt. Die äusseren Strukturen wie die regelmässigen Konsumkontrollen und das ihm vertraute Betreuungsangebot hätten einen weiteren stabilisierenden Einfluss auf ihn. Er verfüge über gute Ressourcen - 12 -