In der Zeit nach der bedingten Entlassung werde ein betreutes Setting als unterstützend erachtet. Die Anschlusslösung sollte dabei – wie die B. – über eine integrierte Beschäftigung verfügen, da sich eine regelmässige Beschäftigung positiv und stabilisierend auf den weiteren Verlauf auswirke. Auch werde eine Fortführung der Therapiegespräche unterstützt, die einer allfälligen Verschlechterung der Stabilität entgegenwirken könne (Vollzugsbericht B., S. 5).