Seine Freizeit gestalte er selbständig und verbringe sie vorwiegend in seinem Zimmer, wobei er unter anderem mit Mitklienten spreche oder mit seiner Mutter telefoniere. Am 8. Oktober 2021 habe er diese im Rahmen seines ersten teilbegleiteten Ausgangs besuchen können. Coronabedingt hätten die vorgesehenen Tagesurlaube (je zwei Tagesurlaube à maximal acht respektive zwölf Stunden) bisher nicht wahrgenommen werden können (Vollzugsbericht B., S. 4).