Sämtliche im Tagesstrukturbereich G. anfallenden Arbeiten könne er erledigen. Bei neuen Arbeiten traue er sich allerdings wenig zu und benötige viel Zuspruch. Neuen Herausforderungen weiche er aus und wähle, wenn immer möglich, den bekannten Weg (Vollzugsbericht B., S. 3). Das Ausgangskontingent von maximal fünf Stunden täglich habe der Beschwerdeführer nie voll ausgeschöpft. Er nutze die festgelegte Rayonfreigabe ein- bis zweimal wöchentlich für Einkäufe im Dorf. Seine Freizeit gestalte er selbständig und verbringe sie vorwiegend in seinem Zimmer, wobei er unter anderem mit Mitklienten spreche oder mit seiner Mutter telefoniere.