3.1.3. Gemäss Vollzugsbericht B. (siehe Vorakten, Register 5) halte sich der Beschwerdeführer an die Hausordnung und die Auflagen im Zusammenhang mit der Massnahme. Er zeige sich grundsätzlich kooperativ und absprachefähig. Teilweise trete er jedoch fordernd auf und reagiere abweisend sowie verstimmt, wenn ein Anliegen nicht nach seinen Wünschen umgesetzt werden könne (Vollzugsbericht B., S. 2). Seit seinem Eintritt arbeite er innerhalb der B. in einem 50 %-Pensum, wobei er stets pünktlich sei und sich an die Regeln und individuelle Abmachungen halte. Sämtliche im Tagesstrukturbereich G. anfallenden Arbeiten könne er erledigen.