Zusammenfassend sei es empfehlenswert, weitere Lockerungsschritte vorzunehmen, damit der Beschwerdeführer vermehrt mit den üblichen Lebensanforderungen konfrontiert werde und sich im realen Alltag bewähren könne. Vorstellbar sei dabei ein grösserer Bewegungsrahmen ausserhalb der geschützten Institution, mehr selbständige Aktivitäten und eventuell auch Arbeitseinsätze ausserhalb der Institution, wobei die medikamentöse Behandlung und eine gesprächstherapeutische Begleitung sichergestellt werden sollten (Therapieverlaufsbericht C., S. 3). - 11 -