Es sei auch in Zukunft damit zu rechnen, dass sich geeignete Behandlungs- und Kontrollmassnahmen, sprich eine medikamentöse und psychotherapeutische Behandlung, ein geeignetes Wohnund Tagesstruktursetting sowie die Abstinenz von psychotropen Substanzen, stabilisierend auf das Zustandsbild bzw. positiv auf den Krankheitsverlauf auswirken würden. Störungsbedingt sei die Fähigkeit des Beschwerdeführers zur Bewältigung von Stress auch in Zukunft eingeschränkt. Diese Einschränkung könne durch eine externe Unterstützung (z.B. geeignetes Wohnsetting) kompensiert werden (Gutachten E., S. 29).