bei der die Störung angemessen behandelt werde (medikamentös, stützende Psychotherapie, Einbezug des sozialen Umfelds, geeignete Unterstützung im Alltag, Berücksichtigung der Substanzproblematik) (vgl. Gutachten E., S. 33 f.). Es sei auch in Zukunft damit zu rechnen, dass sich geeignete Behandlungs- und Kontrollmassnahmen, sprich eine medikamentöse und psychotherapeutische Behandlung, ein geeignetes Wohnund Tagesstruktursetting sowie die Abstinenz von psychotropen Substanzen, stabilisierend auf das Zustandsbild bzw. positiv auf den Krankheitsverlauf auswirken würden.