Die Einstellung auf eine Depotmedikation habe eine Besserung der Impulskontrolle, der Positivsymptomatik, des Durchhaltevermögens und des subjektiven Wohlbefindens des Beschwerdeführers ergeben. Der Behandlungsverlauf seit Ende 2016 bzw. Anfang 2017 bestätige daher die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie, wobei diese mittlerweile unvollständig remittiert sei (Gutachten E., S. 26 und 31). In Bezug auf die Störungen durch psychotrope Substanzen sei der Beschwerdeführer seit Jahren abstinent. Es sei wahrscheinlich, dass die adäquate Behandlung der schizophrenen Symptomatik das Risiko eines Rückfalls in den Substanzkonsum erheblich vermindere.