Die rückfallgefährdete Person soll mit den Weisungen unterstützt werden, Risikosituationen zu vermeiden (Urteil des Bundesgerichts 6B_90/2020 vom 22. April 2020, Erw. 3.2). Die zu verfolgende Zielsetzung ergibt sich aus dem Zweckgedanken der bedingten Entlassung als Teil des Stufenstrafund Massnahmenvollzugs, bei welchem die betroffene Person allmählich an die Lebensverhältnisse in Freiheit herangeführt und ihr Gelegenheit gegeben wird, sich in Freiheit zu bewähren (Urteil des Bundesgerichts 6B_173/2018 vom 5. Juli 2018, Erw. 2.2.3).