StGB verpflichtet werden, sich während der Probezeit ambulant behandeln zu lassen und die Vollzugsbehörde kann für die Dauer der Probezeit Bewährungshilfe anordnen und Weisungen erteilen. Die Weisungen müssen einem spezialpräventiven Zweck dienen und sollen helfen, die Bewährungschancen der bedingt entlassenen Person zu verbessern. Die rückfallgefährdete Person soll mit den Weisungen unterstützt werden, Risikosituationen zu vermeiden (Urteil des Bundesgerichts 6B_90/2020 vom 22. April 2020, Erw.