Es sei unbestritten, dass der Beschwerdeführer Fortschritte erzielt habe. Diese Fortschritte sowie seine Bereitschaft, die ambulante Psychotherapie weiterzuführen und die Medikamente weiterhin einzunehmen, würden jedoch nicht genügen, damit er bereits jetzt selbständig wohnen könne. Dementsprechend sei im Therapieverlaufsbericht der C. vom 29. September 2021 (nachfolgend: Therapieverlaufsbericht C.) eine geregelte Tagesstruktur mit einer engmaschigen Begleitung, Vermeidung von Überforderung und Möglichkeit zum punktuellen Rückzug bei Reizüberflutung empfohlen worden. Auch im Vollzugsbericht der B. vom 8. Oktober 2021 -7-