Bei einem Wegfall des derzeitigen Settings mit betreutem Wohnen und etablierter Tagesstruktur wäre die Gefahr gross, dass sich rasch Überforderungssituationen einstellen würden, welche wiederum zu einer Verschlechterung des psychischen Zustands des Beschwerdeführers führen und die günstige Legalprognose gefährden könnten. Um die für die weitere Bewährung notwendige Stabilität zu gewährleisten, sei es zentral, dass er auch in Zukunft auf ein unterstützendes Setting zurückgreifen könne (angefochtene Verfügung, S. 11).