In neuen Situationen sei er oftmals skeptisch und unsicher gewesen. Eine (bedingte) Entlassung in eine Privatwohnung werde weder von der Gutachterin Dr. med. E. noch von den Bezugspersonen der B. oder dem behandelnden Therapeuten der C. in Betracht gezogen. Bei einem Wegfall des derzeitigen Settings mit betreutem Wohnen und etablierter Tagesstruktur wäre die Gefahr gross, dass sich rasch Überforderungssituationen einstellen würden, welche wiederum zu einer Verschlechterung des psychischen Zustands des Beschwerdeführers führen und die günstige Legalprognose gefährden könnten.